Im Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 sollten Gerichte über Anträge auf Sterilisierung von Erbkranken entscheiden. Für je einen Landgerichtsbezirk bei einem Amtsgericht wurde daher ein Erbgesundheitsgericht gebildet, um die nationalsozialistischen Rassenlehren durchsetzen zu können. 1945 wurden diese Gerichte wieder abgeschafft.
Zugänglichkeit:
teilweise zugänglich
Signatur der Bohemica:
709
Bohemica-Beschreibung:
Erbgesundheitsakten zu Ladislaus Wanek, geboren am 11.04.1899 in Prag, wohnhaft in Bamberg, 1935-1935 (Nr. 709);