Im Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 sollten Gerichte über Anträge auf Sterilisierung von Erbkranken entscheiden. Für je einen Landgerichtsbezirk bei einem Amtsgericht wurde daher ein Erbgesundheitsgericht gebildet, um die nationalsozialistischen Rassenlehren durchsetzen zu können. 1945 wurden diese Gerichte wieder abgeschafft.
Přístupnost:
částečně přístupný
Signatury bohemik:
709
Popis bohemik:
Spisy o ochraně dědičného zdraví Ladislava Waneka, narozeného 11.04.1899 v Praze, bytem v Bamberku, 1935-1935 (č. 709);